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Impfpflicht

Einrichtungsbezogene Impfpflicht:

Einheitliches Meldeverfahren für Einrichtungen startet morgen

 

Im Landkreis Mansfeld-Südharz wird ab morgen, 16.03.2022, die vom Bund beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt. Eine Allgemeinverfügung, die das Meldeverfahren regelt, tritt morgen in Kraft.

Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime oder Rettungsdienste sind ab morgen verpflichtet, dem Gesundheitsamt zu melden, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht geimpft sind. Diese Meldung muss über ein einheitliches Meldeportal erfolgen, dass vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt zentral freigeschaltet wird.

Ein einheitliches Vorgehen hatte Landrat André Schröder bereits vor wenigen Wochen gefordert. “Ziel ist es, für die betroffenen Einrichtungen die Meldewege so einfach wie möglich zu gestalten”, erklärte Landrat Schröder. Gleichzeitig verwies der Landrat darauf, dass zunächst keine Betretungsverbote für nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen ausgesprochen werden. “Es gelten die Grundsätze des Rechtsstaates und der Verhältnismäßigkeit. Jeder Einzelfall wird geprüft. Die Versorgungssicherheit muss garantiert werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass in den ersten 3 Monaten keine Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden. Auch danach übt der Landkreis sein Ermessen so aus, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt.”

Laut Allgemeinverfügung haben die Einrichtungen 2 Wochen Zeit, um ihre entsprechenden Meldungen abzugeben. Dies erfolgt über die zentrale Internetadresse https://www.lsaurl.de/impfpflicht_msh (Freischaltung 16.03.2022). Nach Eingang der Meldung erfolgt die Prüfung durch das Gesundheitsamt.

Die Allgemeinverfügung zum Meldeverfahren gilt bis zum 31.12.2022.

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