2024 - Gestaltungswille auch in der Finanznot!
Schröder: Konstantes Defizit und mehr Investitionen
Der Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz befasst sich heute (20. September 2023) in erster Lesung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2024.
Landrat André Schröder erklärte im Vorfeld der Einbringung des Haushaltes, dass das Jahr 2024 ein Schlüsseljahr für Mansfeld-Südharz sei.
„Mit der Kommunalwahl am 9. Juni beginnt eine neue Wahlperiode für den Kreistag. Die Rechtsprechung zur Zukunft unserer Kreisumlagesätze wird zudem Klarheit in einen jahrelangen Streit bringen und so die Finanzierungsgrundlagen für den Kreishaushalt maßgeblich beeinflussen. Die Strukturwandelprojekte, die der Landkreis selbst beantragt hat, treten in ihre bauliche Realisierungsphase. Der vorliegende Haushaltsplan soll die Grundlage dafür bilden, dass der Landkreis Motor der Regionalentwicklung bleibt.“
Der jetzt vorgelegte Haushaltsplan 2024 sieht Gesamtausgaben im Ergebnisplan von gerundet 253,6 Mio. Euro vor. Das sind moderate 5,6 Mio. Euro mehr als 2023. Die Ausgabeberechtigung für Zukunftsinvestitionen steigt dagegen von 37,2 Mio. Euro auf 43,5 Mio. Euro und damit um 6,3 Mio. Euro an. „Der Haushalt setzt somit ein klares Signal des Gestaltungswillens trotz bestehender Finanznot“, sagte Schröder. „Gleichzeitig wird unter Berücksichtigung gleich hoher Kreisumlageeinnahmen das Defizit des Vorjahres nicht weiter erhöht. Die Umsetzung des eigenen Konsolidierungskonzeptes, aber auch gestiegene Landeszuweisungen machen es möglich.“
Der Aufwuchs von 16 Stellen im Personalplan lässt sich ausschließlich auf Aufgabenzuwächse und tariflich zugesicherte Arbeitszeitverkürzungen zurückführen. Gleichzeitig senkt der Landkreis seine Personalaufwendungen für befristete Einstellungen ab, so dass über 90 Prozent des Ausgabenanstiegs im Personalbereich aus den Tarifabschlüssen resultieren.
Im Auftrag des Kreistages arbeitet die Kreisverwaltung an der Umsetzung des neuen Raumkonzeptes. Die wachsende Aufgabenerfüllung soll ohne zusätzliche Flächenbedarfe ermöglicht werden. Die Verwaltung soll gemäß den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung, des Brandschutzes und des Online-Zugangsgesetzes arbeiten und ihre Betriebsaufwendungen günstiger gestalten können. Zudem soll der Einsatz regenerativer Energien vorangetrieben werden. Der Kreishaushalt schafft die Voraussetzungen für die weiteren Planungsschritte zur Umsetzung des Vorhabens.
Aufgrund der Rechtsprechung zur Kreisumlage wird der Landkreis seine nicht gesetzlich verpflichtenden Ausgaben nur dann in voller Höhe auszahlen können, wenn die eingestellten Einnahmen aus der Kreisumlage auch in voller Höhe erzielt werden. Die notwendig gewordene Verwendung von Erträgen des Zukunftsfonds für die eigene Aufgabenerfüllung, sowie die künftige Unzulässigkeit von Doppelhaushalten sind unmittelbare Folgen aus den Klagen und bestärken den Landkreis in seiner Auffassung, dass Rechtsstreite innerhalb der kommunalen Familie vermieden werden sollten. Die vom Land einmalig pauschal gewährten 35 Millionen Euro für alle Landkreise nach der Rechtsprechung zu den Kreisumlagen stellt zudem eine Umverteilung von Mitteln dar, da das Geld zuvor bereits auf Antrag finanzschwachen Kommunen zur Verfügung stand. Das heißt, die Klagen haben bislang kein neues Geld in das System der Kommunalfinanzierung gebracht!