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2023

Regionales Gesundheits- und Notfallzentrum:

Erste Verträge machen REGENT konkret

 

Es ist ein wichtiger Umsetzungsschritt für das Strukturwandelprojekt REGENT des Landkreises Mansfeld-Südharz: Landrat André Schröder und Mario Schulter, Geschäftsführer der Helios Kliniken Mansfeld-Südharz GmbH, haben heute offiziell den Nutzungsvertrag für den Klinikstandort in Hettstedt unterzeichnet.

 

Die Zusammenarbeit mit den Helios Kliniken Mansfeld-Südharz läuft seit vielen Jahren ausgezeichnet“, sagte Landrat Schröder. „Dieser partnerschaftliche Prozess hat sich bei den Vertragsverhandlungen in den vergangenen Monaten fortgesetzt. Mit dem Erbbaupachtvertrag und dem Nutzungsvertrag sind wir jetzt in der Lage, unser REGENT-Projekt hier in Hettstedt umzusetzen und bekennen uns damit ganz klar zum diesem Standort. Rund 9,8 Millionen Euro wollen wir hier investieren, um gemeinsam mit unserem Eigenbetrieb Rettungsdienst das regionale Gesundheits- und Notfallzentrum in einer Kombination aus rettungsdienstlicher und ambulanter Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu etablieren.“

 

Auch Klinik-Geschäftsführer Mario Schulter verwies auf die langjährige Partnerschaft mit dem Landkreis: „Die Versorgung am Klinikstandort Hettstedt weiterzuentwickeln, ist auch für uns als Klinikbetreiber ein wichtiges Kriterium. Deshalb bin ich froh, dass wir hiermit ein gemeinsames Kooperationsmodell entwickelt haben, um Synergien in der medizinischen Versorgung zu heben.“

 

Mit der Unterzeichnung der Verträge soll jetzt die Umsetzungsphase beginnen. Parallel zu Hettstedt wird auch der REGENT-Neubau in Sangerhausen (Investitionskosten: 13,9 Millionen Euro) vorangetrieben. Die Planungen und Ausschreibungen sollen im kommenden Jahr durchgeführt werden, so dass die Bauphase bis 2026 abgeschlossen ist und REGENT im Jahr 2027 an den Start gehen.

22.11.2023

07.11.2023

Zum Migrationsgipfel:

Keine kurzfristigen Erfolge möglich

In einer ersten Reaktion auf die Ergebnisse des gestrigen Migrationsgipfels der Ministerpräsidenten beim Bundeskanzler bewertet der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz, André Schröder, die bekanntgewordenen Ergebnisse:

 

Die besprochenen Maßnahmen, einschließlich der zugesagten Pauschale, können nur einen ersten Schritt darstellen, die Migrationsprobleme im Land zu lösen. Eine wirksame Bekämpfung illegaler Migration ist auch nach den nächtlichen Gesprächen immer noch nicht erkennbar. Weitergehende Forderungen der kommunalen Familie wurden größtenteils nicht umgesetzt.

 

Die verabredeten Maßnahmen müssen erst umgesetzt werden und unter Beweis stellen, dass sie in der Praxis auch funktionieren (z.B. Einführung einer Bezahlkarte). Die verabredete Pauschale von 7.500 Euro pro Migrant stellt zwar eine Verbesserung des Status quo dar, die eigentlichen Kosten in den Kommunen bleiben aber deutlich höher. Eine erfolgreiche Integration im Rahmen eigener Möglichkeiten setzt die Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung voraus.

Die Lösung für das eigentliche Problem bleibt der gestrige Gipfel schuldig!“

 

07.11.2023

Keine neuen Flächen für Windkraft ohne Bevölkerungsakzeptanz

 

Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist Vorreiter beim Gelingen der Energiewende und bereits jetzt überdurchschnittlich an der Flächenbereitstellung für Windkraftanlagen beteiligt. Mit Blick auf die neuen Ausbauziele der Bundesregierung verwies Landrat André Schröder darauf, dass bereits jetzt über 1,6 Prozent des Kreisgebietes durch Windkraftnutzung belegt seien. Da die Flächenvorgaben der Bundesregierung auf die regionalen Planungsgemeinschaften unterschiedlich verteilt werden und erst für spätere Jahre gelten, gäbe es aktuell keinen Bedarf Flächen zu erschließen, wo es die Bürger nicht wollten.

 

Windkraft braucht Bürgerakzeptanz! Dies gilt insbesondere in unserer Region, die bereits eine Vorreiterrolle im Bundesvergleich einnimmt. Der Ausbau erneuerbarer Energien wird im Landkreis dennoch fortgesetzt. Die Nutzung der Geothermie und Photovoltaik werden dabei künftig eine größere Rolle spielen. Auch der Stromertrag aus Windkraft wird weiter anwachsen. Das geschieht aber nur dort, wo bestehende Anlagen durch modernere ersetzt werden bzw. die Gemeinden mit ihrer Bürgerschaft neue Anlagen ausdrücklich wollen!“

 

30.10.2023

Landrat Schröder: Berufung wird Klarheit schaffen

 

Der Landkreis informiert, dass 13 weitere Urteile zur beklagten Kreisumlage 2020 eingegangen sind. Das Verwaltungsgericht (VG) Halle hat dabei gegenüber den Gemeinden Ahlsdorf, Stadt Arnstein, Berga, Benndorf, Bornstedt, Brücken-Hackpfüffel, Blankenheim, Edersleben, Hergisdorf, Klostermansfeld, Kelbra, Wimmelburg und der Gemeinde Südharz die gleiche Rechtsauffassung vertreten wie zuvor beim Urteil vom 28.06.2023. Der Tenor gleicht somit erwartbar den bereits mündlich verhandelten Klagen der Lutherstadt Eisleben und der Gemeinde Wallhausen für das Haushaltsjahr 2020. Demnach hat das Gericht keine Fehler im Verfahren des Landkreises zur Festsetzung der Kreisumlage festgestellt. Allerdings verweist das VG auch hier darauf, was das Oberverwaltungsgericht (OVG) zur Mindestausstattung der Gemeinden festgestellt hat.

Landrat André Schröder dazu: „Die jetzt eingegangenen Urteile sind keine Überraschung. In der Konsequenz zeigt sich, wie wichtig der Beschluss des Kreistages vom 20.09.2023 war, die Berufung vor dem OVG anzustreben. Wir brauchen höchstrichterliche Klarheit! Künftig sollen keine weiteren Klagen in unserer kommunalen Familie mehr notwendig sein.“

Von den insgesamt 26 Klagen über die Jahre 2017 bis 2021 sind damit in erster Instanz 18 Klagen behandelt worden.

 

25.09.2023