Tierschutzrechtsfall
Veterinäramt des Landkreises greift im Sinne des Tierschutzes ein
Erneut ist es im Landkreis Mansfeld-Südharz zu einem Verstoß gegen das Tierschutzrecht gekommen. Am Dienstag (18.11.2025) musste das Veterinäramt zu einem Fall in einem Ortsteil der Stadt Mansfeld ausrücken.
Auf einem Grundstück wurden mehr als 100 Hunde in besorgniserregendem Zustand entdeckt. Rund 130 Tiere wurden bis in die Nacht mit Unterstützung von Polizei und Freiwilliger Feuerwehr sichergestellt und in Tierheimen im Landkreis, im Nachbarlandkreis Harz und bei Leipzig untergebracht. Die Zustände auf dem Grundstück waren drastisch. Die Tiere wurden unter katastrophalen Umständen gehalten. Bei den Hunden handelt es sich offenbar um Mischlingstiere, Inzucht ist nicht ausgeschlossen.
Das Veterinäramt wird jetzt Auflagen erteilen, die die Besitzerin einzuhalten hat. Auch das Stellen einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzrecht wird geprüft.
Erneut zeigt sich, dass das Veterinäramt des Landkreises in immer mehr Fällen eingreifen muss. Dabei werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer häufiger mit Verwahrlosung, Missständen und Überforderung mit der Haltung von Tieren konfrontiert. Die Kosten für Einsatz und Unterbringung muss der Landkreis tragen. Die vierwöchige Unterbringung eines Hundes im Tierheim kostet im Schnitt 400 Euro, hinzu kommen die Kosten für tierärztliche Behandlungen.
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