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Positionspapier zur Energieversorgung

Der Landkreis Mansfeld-Südharz mit all seinen Städten und Gemeinden beobachtet mit größter Sorge die dramatischen Preisentwicklungen in der Gas- und Stromversorgung. Mit Nachdruck unterstützen wir das Positionspapier zu den „haushaltswirtschaftlichen Erleichterungen für die Kommunen“, das die Kommunalen Spitzenverbände in Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Verband der Wohnungswirtschaft formuliert haben.

Mansfeld-Südharz zeichnet sich durch eine robuste, diversifizierte Wirtschaftsstruktur aus, in dem Handwerk und Mittelstand verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Tausende Arbeitsplätze und mühsam aufgebaute Unternehmensstandorte stehen auf dem Spiel! Angesichts der Notfallplanung der Bundesnetzagentur und drohender Einschränkungen in der Verfügbarkeit von Energie, fordern wir ein Mitspracherecht der Landespolitik und damit auch die verpflichtende Einbeziehung der Interessen unserer Region.

Wesentlich für die Erfüllung Ihrer Daseinsversorge für alle Bürgerinnen und Bürger sind Verfahrenserleichterungen und befristete Freistellungen von haushaltsrechtlichen Verpflichtungen. Dazu gehört die Aussetzung von der Umsetzungspflicht eigener Haushaltskonsolidierungskonzepte und die Anerkennung steigender Energiepreise als unabweisbare Aufwendungen. Für einen begrenzten Zeitraum muss die Genehmigungspflicht bei der Überschreitung des Höchstbetrages bei Liquiditätskrediten ausgesetzt werden.

Auch die Kommunen in Mansfeld-Südharz erwarten zu Recht eine Flexibilisierung des kommunalen Wirtschaftsrechtes, um sich zukünftig durch die Nutzung regionaler und erneuerbarer Energiequellen unabhängiger von Krisen zu machen. Erzeugung, Speicherung und Einspeisung von Energie muss im eigenen Gemeindegebiet ohne Wenn und Aber zulässig sein. Die Erzielung von Gewinnen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sehen wir dabei vom öffentlichen Zweck gedeckt. Wenn der Wirtschaftlichkeitsnachweis gelingt, müssen kommunale Investitionen in erneuerbare Energien auch über zusätzliche Kredite finanzierbar sein.

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Kommunale Unternehmen, wie zum Beispiel die Stadtwerke, sind de facto Träger der Daseinsvorsorge und dürfen nicht insolvent werden. Kredite für diese Unternehmen und deren Besicherung durch die kommunalen Eigentümer müssen einfacher genehmigungsfähig werden. Auch die Gewährung von Zuschüssen darf in besonderen Fällen nicht ausgeschlossen sein.

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Analog zu den geschaffenen Sondervermögen auf Bundes- und Landesebene in der Zeit der Pandemie, sollten die gesamten, sich aus dieser Energiekrise ergebenden Aufwendungen und Erträge, in einer Sonderrechnung zu buchen sein. Für einen begrenzten Zeitraum können so die Lasten offen, übersichtlich und unter besonderen haushaltsrechtlichen Regelarien zusammengefasst werden.

Die hauptamtlichen Bürgermeister der Städte und Gemeinden Mansfeld-Südharz

und der Landrat

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