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Neue Corona-Allgemeinverfügung ab Mai

Landrat Schröder: Isolation verkürzt – PCR-Test nicht mehr zwingend

 

Im Landkreis Mansfeld-Südharz gilt seit heute eine neue Allgemeinverfügung zur Quarantäne für positiv auf das Coronavirus getestete Personen.

Landrat André Schröder erklärte dazu: „Die Isolationszeit wird weiter verkürzt, so dass Betroffene nur noch 5 Tage in Quarantäne müssen, wenn sie positiv getestet wurden. Dieser Testnachweis kann jetzt auch mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum oder in der Apotheke erbracht werden. Ein PCR-Test ist daher nicht mehr zwingend notwendig.“

Die Quarantäne endet jetzt auch ohne einen abschließenden Test. Es wird aber empfohlen, dass sich die Betroffenen weiter selbst testen. Das gilt nicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Pflegeeinrichtungen u. ä. Sie müssen 48 Stunden lang symptomfrei sein und benötigen nach den 5 Tagen Quarantäne einen negativen Test.

Mit der neuen Allgemeinverfügung fällt jetzt auch die Meldung der Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt weg“, erläuterte Landrat Schröder weiter. „Die Kontaktpersonen sind zwar noch zu informieren, wenn man selbst positiv getestet wurde, sie müssen aber nicht mehr in Quarantäne.“ Auch hier gilt aber die Empfehlung, dass sich die Betroffenen regelmäßig selbst testen und ihre eigenen Kontakte reduzieren. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Pflegeeinrichtungen u. ä. ist die tägliche Testung aber Pflicht. „Die gesamten Neuerungen gelten auch für die Personen, die sich aktuell bereits in Quarantäne befinden“, sagte Landrat Schröder.

Die neue Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 03. Juni 2022 und ist auf der Internetseite des Landkreises Mansfeld-Südharz im Bereich „Corona-Pandemie“ veröffentlicht.

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