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Landrat stellt Katastrophenfall fest

Landrat Schröder stellt Katastrophenfall fest:

Einheitliche Lenkung von Abwehrmaßnahmen beim Hochwasser

 

Landrat André Schröder hat heute (30.12.2023), 15.00 Uhr, den Katastrophenfall für den Landkreis Mansfeld-Südharz festgestellt.

Die Entscheidung begründet sich durch die lange Dauer notwendiger Abwehrmaßnahmen gegen die Hochwasserlage in großen Teilen des westlichen und südlichen Landkreises. Obwohl die Talsperre Kelbra ihre Wasserabgabe gegenwärtig nicht weiter erhöhe, müsse bereits jetzt von erheblichen Schäden für Sachwerte und von weiter nötigen konkreten Schutzmaßnahmen für die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner ausgegangen werden. Auch die Wettervorhersage im neuen Jahr lässt darauf schließen.

Mit der Feststellung des Katastrophenfalles geht die ausschließliche Zuständigkeit für die Koordination der Abwehrmaßnahmen auf den Landkreis über. Die Anforderung überörtlicher Hilfen und die Arbeit der Einsatzkräfte vor Ort sollen so erleichtert werden.

 

Landrat André Schröder erklärt: „Die lange Dauer des Einsatzes, anhaltend hohe Wasserstände an der Helme sowie steigende Grundwasserspiegel haben zu der Entscheidung geführt. Das große Engagement vor Ort und eingehende Hilfsangebote müssen gut miteinander verzahnt und koordiniert werden. Der Landkreis will alle seine Möglichkeiten nutzen, um die Schäden auf etwa einem Drittel der Landkreisfläche, verteilt auf vier Städte und Gemeinden, so gering wie möglich zu halten.“

 

Nach der Feststellung des Katastrophenfalls hat der Katastrophenschutzstab die Arbeit aufgenommen.

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