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Kreis will Klarheit bei Kreisumlage-Klagen schaffen

Landrat Schröder: Berufung wird Klarheit schaffen

 

Der Landkreis informiert, dass 13 weitere Urteile zur beklagten Kreisumlage 2020 eingegangen sind. Das Verwaltungsgericht (VG) Halle hat dabei gegenüber den Gemeinden Ahlsdorf, Stadt Arnstein, Berga, Benndorf, Bornstedt, Brücken-Hackpfüffel, Blankenheim, Edersleben, Hergisdorf, Klostermansfeld, Kelbra, Wimmelburg und der Gemeinde Südharz die gleiche Rechtsauffassung vertreten wie zuvor beim Urteil vom 28.06.2023. Der Tenor gleicht somit erwartbar den bereits mündlich verhandelten Klagen der Lutherstadt Eisleben und der Gemeinde Wallhausen für das Haushaltsjahr 2020. Demnach hat das Gericht keine Fehler im Verfahren des Landkreises zur Festsetzung der Kreisumlage festgestellt. Allerdings verweist das VG auch hier darauf, was das Oberverwaltungsgericht (OVG) zur Mindestausstattung der Gemeinden festgestellt hat.

Landrat André Schröder dazu: „Die jetzt eingegangenen Urteile sind keine Überraschung. In der Konsequenz zeigt sich, wie wichtig der Beschluss des Kreistages vom 20.09.2023 war, die Berufung vor dem OVG anzustreben. Wir brauchen höchstrichterliche Klarheit! Künftig sollen keine weiteren Klagen in unserer kommunalen Familie mehr notwendig sein.“

Von den insgesamt 26 Klagen über die Jahre 2017 bis 2021 sind damit in erster Instanz 18 Klagen behandelt worden.

 

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