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Landrat Schröder: AfD täuscht mit erfundenem „Versorgungschaos“ die Menschen

 

Die AfD versucht gegenwärtig, mit Sach- und Einwohneranträgen für den Kreistag öffentlich Befürchtungen zu schüren, die in Mansfeld-Südharz nicht eintreffen werden! Gleichzeitig ist die Strategie der Partei, den Landkreis zu einem rechtwidrigen Verhalten zwingen zu wollen, unzulässig!“ Das stellte Landrat André Schröder in Anbetracht wiederholter, unsachlicher, öffentlicher Behauptungen klar. Über die AfD-Anträge entscheidet der Kreistag am 23.02.2022, über den Einwohnerantrag aufgrund rechtlicher Vorgaben frühestens am 20.04.2022.

 

Nach aktuellem Bundesrecht gilt: Für ungeimpftes oder nicht genesenes Personal, das ab dem 16. März neu in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen tätig werden will, gilt grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot per Gesetz! Nur bei einem ärztlichen Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung wird eine Ausnahme gemacht.

Für das bis zum 15. März ungeimpfte Bestandspersonal in den Einrichtungen wird das Gesundheitsamt des Landkreises zunächst kein Betretungsverbot aussprechen. Es wird jeder Einzelfall betrachtet und im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Betreuung, Pflege und Gesundheitsversorgung abgesichert“, erklärte Landrat Schröder.

 

Gleichzeitig appelliert der Landrat erneut an die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, die flächendeckenden Impfangebote weiter zu nutzen. „Impfungen bieten nach wie vor den größtmöglichen Gesundheitsschutz“, sagte Landrat Schröder.

 

 

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