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Corona Update 136

Kürzer und Wegfall für Kontaktpersonen mit Auffrischungsimpfung

 

Der Landkreis Mansfeld-Südharz setzt ab sofort die vom Bund vorgegebenen, neuen Quarantäneregelungen um. Positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen jetzt nur noch 10 Tage in Quarantäne. Eine Freitestung ist am 7. Tag mittels PCR-Test oder einem zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich, sofern man 48 Stunden lang symptomfrei ist. Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeberufen müssen zwingend einen PCR-Test machen, um sich am 7. Tag freitesten zu können.

Auch für Kontaktpersonen verkürzt sich die Quarantänezeit auf 10 Tage. Wie auch bei Infizierten können sich Kontaktpersonen am 7. Quarantänetag mit einem PCR-Test oder einem zertifizierten Antigen-Schnelltest freitesten lassen. Für Schülerinnen und Schüler und Kita-Kinder gilt: Kontaktpersonen können sich bereits am 5. Quarantänetag freitesten, wenn eine regelmäßige Testung in der Einrichtung erfolgt.

Wichtig im Rahmen der neuen Regelungen ist, dass geboosterte Personen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne müssen“, erklärte Landrat André Schröder. „Zudem gilt für Personen ab dem 15. Tag nach Zweitimpfung oder bei Genesenen ab dem 28. Tag nach dem positiven Test eine dreimonatige Ausnahme von der Quarantäne. Mit der Umsetzung der neuen Regelungen tragen auch wir im Landkreis der Herausforderung Rechnung, das gesellschaftliche Leben aufrecht zu erhalten und mögliche Personalengpässe in der Kritischen Infrastruktur abzuwenden.“

Landrat Schröder verwies darauf, dass es eine Frage der Zeit sei, bis sich die Omikron-Variante des Coronavirus‘ im Landkreis ausbreitet. „Das Impfen bleibt das wichtigste Instrument, um die Pandemie einzudämmen.“

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises zu den Quarantäneregeln wird kurzfristig angepasst.

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