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Corona Update 122

Lockerungen bei der Testpflicht

Landrat Schröder: Landkreis ermöglicht weiterhin Erleichterungen

Aufgrund der nach wie vor niedrigen 7-Tages-Inzidenz der Coronavirus-Neuinfektionen (8,9 – Stand: 09.09.2021, 00.00 Uhr) verlängert der Landkreis Mansfeld-Südharz die Rechtsverordnung, die ein Abweichen von der Testpflicht erlaubt.
„Es ist wichtig, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis die aktuell größtmöglichen Freiheiten geben“, sagte Landrat André Schröder. „Wir haben derzeit eine der niedrigsten Inzidenzen deutschlandweit. Mit den Abweichungen von der Testpflicht soll dem auch Rechnung getragen werden.“
Keine Testpflicht gilt für folgende Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote:
- außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen
- Veranstaltungen von soziokulturellen Zentren, Bürgerhäusern, Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkten und Angeboten der Mehrgenerationshäuser
- Veranstaltungen von Kultureinrichtungen
- Spielhallen und Spielbanken, Wettannahmestellen, Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks, zoologische und botanische Gärten sowie ähnliche Freizeitangebote, Indoor-Spielplätze, Saunen und Dampfbäder
- Stadt- und Naturführungen
- in geschlossenen Räumen von Gaststätten
- beim Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen sowie privaten Sportanlagen


Grundlage zur Verlängerung der Rechtsverordnung bis vorerst 09.10.2021 ist die derzeit gültige 4. Änderung der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Der genaue Wortlaut der Rechtsverordnung ist im Internetangebot des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/corona-allgemeinverfuegungen-rechtsverordnungen nachzulesen.

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