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Corona Update 102

+++ Allgemeinverfügung zur Quarantäne verlängert +++

 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises zur Quarantäne und zur Benennung von Kontaktpersonen wird bis zum 16. April 2021 verlängert.

Hintergrund ist, dass auch im Landkreis Mansfeld-Südharz zunehmend die Mutation aus Großbritannien (B.1.1.7) nachgewiesen wird. Bislang wurden 23 Fälle von B.1.1.7 gemeldet (Stand 12.03.2021). Daher ist davon auszugehen, dass wie in anderen Regionen auch eine schnellere Verbreitung des Virus erfolgt und die Fallzahlen wieder ansteigen.

Zudem muss auch eine zeitnahe Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden. Derzeit ist zu beobachten, dass die Zahl der Kontaktpersonen je infizierter Person zunimmt – vor allem in Fällen, in denen wie zuletzt Gemeinschaftseinrichtungen betroffen sind.

Entsprechend gilt auch weiterhin, dass Personen, die positiv getestet wurden, sich umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben haben. Zudem müssen diese Personen umgehend ihre Kontaktpersonen informieren und eine Liste der Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt übermitteln. Personen, die von positiv Getesteten informiert wurden, dass Kontakt bestanden hat, müssen sich ebenfalls unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt informieren.

Die entsprechenden Mustermeldebögen sind auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/mustermeldeboegen-zum-download.html abrufbar.

Die 3. Änderung der Allgemeinverfügung zur Quarantäne tritt ab morgen, 16.03.2021, in Kraft.

 

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