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2022

IHK-Präsidium lehnt totales Öl- und Gasembargo gegen Russland ab
„Wer sich selbst schwächt, kann anderen keine Stärke geben!“

Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) stärkt der deutschen Politik gegen die russische Aggression in der Ukraine den Rücken – auch, was die Ablehnung eines totalen Gas- und Ölembargos angeht. Zugleich mahnt die IHK aber rasche Maßnahmen für eine Begrenzung der Energiekosten an. „Spürbare und wirksame Sanktionen sind unverzichtbar, ein Embargo allerdings darf es nicht geben“, so Präsident Prof. Dr. Steffen Keitel im Anschluss an eine Videokonferenz des IHK-Präsidiums. In diesem Gremium vertreten Unternehmerinnen und Unternehmer alle regionalen Branchen. „Ein totales Öl- und Gasembargo – wie es jetzt diskutiert wird – hätte katastrophale Folgen für unsere mitteldeutsche Wirtschaft“, mahnt der IHK-Präsident.

Schon jetzt seien viele IHK-Mitgliedsbetriebe in Verkehr und Logistik sowie in Industrie und Dienstleistungswirtschaft unmittelbar und letztlich alle Unternehmen mittelbar von den auch ohne Embargo bereits extrem hohen Energiepreisen betroffen: „Wenn LKWs, Busse und Taxis stehen und Mitarbeiter zu Hause bleiben, weil die Kraftstoffpreise in den Himmel schießen, läuft etwas grundfalsch“, so Prof. Keitel. Andere Länder zeigten, dass und wie es gehe: „Energiesteuern runter, Maut aussetzen – nur Mut!“

„Bei der Versorgungssicherheit müssen wir Energie und Logistik beachten“, mahnt der IHK-Präsident. So läge etwa die energieintensive Grundstoffchemie, deren Erzeugnisse fast in jedem Produkt verwendet werden, ohne Energie bald brach. Führende Vertreter der mitteldeutschen Chemie sähen nicht, dass alternative Öl- und Gaslieferungen von anderswo schnell genug verfügbar wären. Wenn aber diese Lieferkette reiße, warnt Prof. Keitel, dann würden weite Teile der deutschen Industrie schwer getroffen. Deutschland müsste dann bald klein beigeben, um irreparable Schäden zu vermeiden. „Wir begrüßen es deshalb sehr, dass Kanzler Scholz und Wirtschaftsminister Habeck der emotionalen Embargo-Kampagne standhalten wollen; diese Haltung verdient Respekt und jede Unterstützung“, so der IHK-Präsident. Die Bundesregierung solle ihrer bisherigen Linie „durchaus harter und konsequenter, aber von praktischer Vernunft geprägter Politik“ treu bleiben. Ein Embargo allerdings sei in hohem Maße kontraproduktiv, mahnt Prof. Keitel. „Aggressoren bändigt man nicht, indem man sich selbst massiv schwächt.“

14.03.2022

Spendenaufruf des Kolping-Berufsbildungswerkes Hettstedt

Die russische Invasion in der Ukraine setzt sich fort und wird mit jedem Tag brutaler. Insbesondere die Zivilbevölkerung leidet unter der kriegerischen Auseinandersetzung und tagtäglich sehen wir schreckliche Bilder in den Medien. Nach einer Woche Krieg sind nun über eine Million Menschen aus der Ukraine auf der Flucht Richtung Westen.

 

Weltweit signalisieren die Menschen Solidarität und spenden. Auch das Kolping-Berufsbildungswerk Hettstedt und der Kolping-Diözesanverband Magdeburg rufen zu Solidarität auf und möchten helfen. Gemeinsam mit unseren Kolping- Partnern in, Deutschland, Polen und der Ukraine wollen wir die Menschen vor Ort mit Geld und Sachspenden unterstützen.

Geplant ist die Organisation eines Hilfskonvois in der nächsten Woche. Dafür werden von Montag bis Mittwoch in der Zeit von 10.00-18.00 Uhr Hilfsgüter angenommen. Auskünfte unter 03476/856 999.

Gebraucht werden Decken, Schlafsäcke, Isomatten, Hygieneartikel, (ungeöffnet!), Campingkocher, Verbandsmaterial und Wasser in Kunststoffflaschen. Ende der kommenden Woche werden die ersten Hilfsgüter nach Polen gefahren. Wir bitten Sie alle zu helfen, jede Kleinigkeit hat große Wirkung. Die Sachspenden können im Foyer des KBBW Hettstedt abgegeben werden. Bitte die Spenden in Säcken oder Kartons beschriftet abgeben.

Wer finanziell Unterstützung leisten möchte kann das gern auf dem Spendenkonto der KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. tun:

DKM Darlehnskasse Münster
IBAN DE74 4006 02 0001 3135 00
Stichwort: Ukraine-Hilfe


Sie unterstützen uns auch schon mit einem Einkauf in unserem Markt am Kupferkreisel. Dort werden Friedenskerzen und Gebäck in den Nationalfarben der Ukraine angeboten, deren Erlös der Finanzierung des Hilfskonvois dient.

Wir danken allen Spendern und hoffen, dass der Krieg kurzfristig beendet wird!

07.03.2022

Hilfsangebote für Kriegsflüchtlinge

Aufruf zur Bereitstellung von Wohnraum: Landkreis koordiniert Angebote für Unterkünfte und Hilfe durch Spenden

 

Im Zuge der Vorbereitung für die Aufnahme von möglichen Flüchtlingen hat sich der Landkreis Mansfeld-Südharz gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden auf eine zentrale Koordinierung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten aus der Bevölkerung geeinigt.

 

Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum für die Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen bereitstellen wollen, sind dazu aufgerufen, sich unter der E-Mail-Adresse unterbringung.ukrainer@lkmsh.de beim Landkreis zu melden.

Folgende Angaben sind für die Koordinierung der Wohnraumangebote notwendig:

  • Größe (in qm)

  • Personenanzahl

  • Lage & Ort (Anbindung an Infrastruktur wie ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten…)

  • Ausstattung (Möblierung, Sanitäranlagen)

 

Hinweis: Im Falle einer Unterbringung entsteht ein vom Landkreis unabhängiges Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter mit allen Rechten und Pflichten.

 

Ebenso können sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zu Geldspenden oder privaten Hilfsinitiativen an den Landkreis unter ukrainehilfe@lkmsh.de wenden.

02.03.2022

Landrat Schröder: AfD täuscht mit erfundenem „Versorgungschaos“ die Menschen

 

Die AfD versucht gegenwärtig, mit Sach- und Einwohneranträgen für den Kreistag öffentlich Befürchtungen zu schüren, die in Mansfeld-Südharz nicht eintreffen werden! Gleichzeitig ist die Strategie der Partei, den Landkreis zu einem rechtwidrigen Verhalten zwingen zu wollen, unzulässig!“ Das stellte Landrat André Schröder in Anbetracht wiederholter, unsachlicher, öffentlicher Behauptungen klar. Über die AfD-Anträge entscheidet der Kreistag am 23.02.2022, über den Einwohnerantrag aufgrund rechtlicher Vorgaben frühestens am 20.04.2022.

 

Nach aktuellem Bundesrecht gilt: Für ungeimpftes oder nicht genesenes Personal, das ab dem 16. März neu in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen tätig werden will, gilt grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot per Gesetz! Nur bei einem ärztlichen Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung wird eine Ausnahme gemacht.

Für das bis zum 15. März ungeimpfte Bestandspersonal in den Einrichtungen wird das Gesundheitsamt des Landkreises zunächst kein Betretungsverbot aussprechen. Es wird jeder Einzelfall betrachtet und im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Betreuung, Pflege und Gesundheitsversorgung abgesichert“, erklärte Landrat Schröder.

 

Gleichzeitig appelliert der Landrat erneut an die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, die flächendeckenden Impfangebote weiter zu nutzen. „Impfungen bieten nach wie vor den größtmöglichen Gesundheitsschutz“, sagte Landrat Schröder.

 

 

10.02.2022

+++ Aktuelle Entwicklungen im Landkreis +++ Impftermine vom
07.02. - 11.02.2022

 

Aktuelle Entwicklungen im Landkreis

Mit Stand 04.02.2022, 03:49 Uhr, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises 126 weitere Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 486,9. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut RKI insgesamt 18.292 Fälle von COVID-19 registriert. 304 Personen sind bislang im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

 

In den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises stellt sich die Situation

derzeit wie folgt dar (Stand: 04.02.2022, 10.00 Uhr – Meldung durch Gesundheitsamt):

Einheits-/ Verbandsgemeinde

Indexfälle

Stadt Allstedt

43

Stadt Arnstein

51

VG Goldene Aue

27

Stadt Hettstedt

84

Lutherstadt Eisleben

177

Stadt Mansfeld

38

VG Mansfelder Grund-Helbra

74

Stadt Sangerhausen

145

Seegebiet Mansfelder Land

42

Südharz

44

Stadt Gerbstedt

34

 

 

 

 

 

Am 20.01.2022 ist die 6. Allgemeinverfügung zur Quarantäne und Information und Benennung der Kontaktpersonen in Kraft getreten. Neu sind verkürzte Quarantänezeiträume und der Wegfall der Quarantäne für Kontaktpersonen mit Auffrischungsimpfung. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist im Internet unter www.mansfeldsuedharz.de (Corona-Pandemie) veröffentlicht.

 

Impftermine – neues Buchungssystem

Impftermine für die Impfzentren sind seit dieser Woche über das neue Impfportal unter www.mansfeldsuedharz.de/de/impftermine-buchen.html zu buchen. Gleichzeitig steht auch eine neue Impfhotline unter 0391 – 2436 9971 (Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr; Samstag und Sonntag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr) zur Verfügung, über die Bürgerinnen und Bürger ihre Termine reservieren können. Geimpft wird mit Moderna und Johnson & Johnson, den Impfstoff Biontech bekommen Personen unter 30 Jahre. Nach wie vor sind in allen drei Impfzentren Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen möglich. Boosterimpfungen sind bereits 3 Monate nach der Zweitimpfung möglich. Der Landkreis orientiert sich damit an der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Zusätzlich zum Impfangebot des Landkreises haben Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, sich beim mobilen Impfteam der Helios-Kliniken impfen zu lassen.

Impfungen durch die Impfteams des Landkreises finden ausschließlich an den hier ausgewiesenen Stellen statt.

 

In der kommenden Woche wird an folgenden Orten geimpft:

Montag, 07.02.2022

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr - Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr - Malzscheune, Bahnhofstraße, Eisleben

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr - Ratskeller, Markt, Hettstedt

Dienstag, 08.02.2022

11.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

11.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Malzscheune, Bahnhofstraße, Eisleben

 

11.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Ratskeller, Markt, Hettstedt

 

 

 

 

Mittwoch, 09.02.2022

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr - Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr - Malzscheune, Bahnhofstraße, Eisleben

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr - Ratskeller, Markt, Hettstedt

 

14.30 Uhr bis 17.00 Uhr – Dorfgemeinschaftshaus (Ratskeller), Oberröblinger Hauptstraße 63, Oberröblingen (Impfbus, ohne Termin)

 

Donnerstag, 10.02.2022

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr - Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr - Malzscheune, Bahnhofstraße, Eisleben

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr - Ratskeller, Markt, Hettstedt

 

Freitag, 11.02.2022

09.00 Uhr bis 20.00 Uhr - Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

14.45 Uhr bis 17.00 Uhr – Stephanushalle, Am Rittergut 3, Gerbstedt (Impfbus, ohne Termin)

 

Corona-Schnelltests

Im Landkreis gibt es zahlreiche Testzentren für Corona-Schnelltests. Alle Standorte, Öffnungszeiten sowie Telefonnummern sind auf der Webseite des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/schnelltests-wo-gibt-es-diese.html veröffentlicht und werden laufend aktualisiert.

 

Bürgertelefon

Das Bürgertelefon des Landkreises ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr besetzt. Die Kolleginnen und Kollegen stehen unter der 03464 - 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zur Verfügung. Das Bürgertelefon kann zudem auch per E-Mail unter buergertelefon@lkmsh.de kontaktiert werden.

 

 

 

 

 

Fieberambulanz

Die Fieberambulanz befindet sich in der Arztpraxis von Dipl.-Med. Klaus-Ronald Wendt in der Kunstbergstraße 8a in Wolferode und ist Montag bis Freitag jeweils von 12.00 Uhr – 14.00 Uhr geöffnet. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Termine für einen Abstrich können unter 03475 – 630 318 (11.00 Uhr bis 14.00 Uhr) vereinbart werden. Grundsätzlich kann sich in der Fieberambulanz testen lassen, wer COVID-19 Symptome, einen positiven Antigen-Schnelltest hat oder Kontaktperson ist. Zudem werden PCR-Freitestungen durchgeführt.

Gleichzeitig wird nach wie vor darauf hingewiesen, dass die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße zu nutzen sind. Das Parken in der Zufahrtsstraße zur Fieberambulanz muss unterbleiben, um die Anfahrt für Anwohner und Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

07.02.2022