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2022

Wohnungsbrand

Hettstedt- Am Mittwoch, dem17.August 2022 gegen 03.30 Uhr kamen Feuerwehr, Rettungskräfte und Polizei in der Franz-Schubert-Straße zum Einsatz. In einem Mehrfamilienhaus brannte es in einer Wohnung im Erdgeschoss. Die Mieterin wurde aus der Wohnung geborgen. Die 86-Jährige wurde reanimiert und umgehend in ein Krankenhaus gebracht, dort verstarb sie wenig später. Durch den Brand kam es zu erheblicher Rauchentwicklung, so dass Mieter anderer Wohnungen des Hauses evakuiert wurden. Eine Frau (68) musste ambulant behandelt werden, die Aufregung machte ihr zu schaffen. 31 Einsatzkräfte der Feuerwehr waren vor Ort im Einsatz. Zur Schadenshöhe liegen bisher keine Informationen vor.

Die Ermittlungen zur Brandursache wurden aufgenommen und dauern an.

17.08.2022

Tarifvertrag für HMT – IG Metaller stimmen für Übergangsregelung und mehr Geld

 

+++ Tarifparteien erzielen zweiten Schritt im Tarif-Einstieg für Höfer Metall Technik

+++ Nach intensiver Diskussion: IG Metall Mitglieder nehmen Abschluss an

+++ Entgeltsteigerung: bis zu 11 Prozent Plus in acht Monaten

 

Zweieinhalb Stunden Diskussion brauchte es, doch letztlich kamen die IG Metall Mitglieder bei Höfer Metall Technik in Hettstedt (HMT) auf der Gewerkschaftsversammlung am 14. Mai zu dem einstimmigen Entschluss: „Es ist die unterste Schmerzgrenze beim Entgelt, doch auf den Einstieg ins Tarifsystem kommt es an“, fasst ein Mitglied der Tarifkommission die Stimmung der Gewerkschafter*innen zusammen.

 

Bisher gilt in dem aluminiumverarbeitenden Betrieb eine im letzten Jahr vereinbarte tarifliche Regelung zwischen Arbeitgeber und der zuständigen Gewerkschaft IG Metall. Planmäßig kamen die Tarifpartner vor Ablauf der Vereinbarung schon im Februar 2022 zusammen, um über weitere tarifliche Schritte zu verhandeln. Anders als vereinbart, lieferte die Geschäftsführung jedoch in der neuen Tarifrunde keinen ganzheitlichen Vorschlag für eine mögliche Heranführung an den Flächentarifvertrag. Allerdings stellten sie Vorschläge für Stellenbeschreibungen und für ein Eingruppierungssystem vor. Erst beim zweiten Termin war die Arbeitgeberseite zu einem Entgelt-Angebot bereit und schlug ein Plus von je 30 Cent beim Stundenlohn im Juni 2022 und im Januar 2023 vor.

 

Der Verhandlungsbeginn verlief enttäuschend. Die Stimmung war zäh und das Entgelt-Angebot der Geschäftsführung war ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich hier Tag für Tag für die Unternehmensgewinne krumm machen“, resümiert ein Mitglied der Tarifkommission.

 

Nach drei Verhandlungstagen erzielten Arbeitgeber und IG Metall schließlich einen Kompromiss. Der Tarifabschluss beinhaltet eine Erhöhung der Stundenentgelte um bis zu 11 Prozent für die untersten Entgelte. Diese liegen zum Teil noch unter dem zukünftigen Mindestlohn von 12€/Stunde. Zum 01.06.2022 erfolgt daher zunächst eine Anhebung auf mindestens 12€/ Stunde, weitere Erhöhungen folgen zum 01.07.2022 (+50 Cent), zum 01.11.2022 (+20 Cent) sowie zum 01.01.2023 (+30 Cent). Ebenfalls vorgesehen sind zwei Einmalzahlungen à 200€ sowie ein zusätzlicher Urlaubstag.

 

Mit der Regelung ist es uns gelungen, den Tarif-Einstieg fortzuschreiben. Die Kolleg*innen sehen darin eine Perspektive für die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Für 2023 ist klar: Beim Entgelt ist der Druck nach wie vor hoch, andere Arbeitgeber sind da schon weiter“, bewertet Almut Kapper-Leibe, Verhandlungsführerin und Erste Bevollmächtigte der IG Metall Geschäftsstelle Halle Dessau, das Ergebnis.

 

Die Zeit bis zum Ende der Laufzeit am 30.06.2023 wollen die Tarifparteien für eine gründliche Analyse, die Entwicklung der Stellenbeschreibungen und möglicher tariflicher Eingruppierungen nutzen. Ab Mai 2023 soll über eine weitere Regelung verhandelt werden.

 

 

Hintergrund:

Der Betrieb Höfer Metall Technik GmbH & Co.KG hat drei Standorte. In Hettstedt sind etwa 260 Beschäftigte in der Aluminiumbearbeitung für die Automobil- und Baubranche beschäftigt. Es ist ein mittelständisches familiengeführtes Unternehmen mit Konzernstrukturen. An den Standorten Dillingen und Urmitz ist ein Tarifvertrag mit der Gewerkschaft IGBCE vereinbart.

 

Die zum 31.05.2022 auslaufende erste tarifliche Regelung wurde von den Beschäftigten hart erkämpft: 2020 streikten die Kolleg*innen insgesamt 30 Stunden lang, bevor der Arbeitgeber zu Verhandlungen zum Jahresanfang 2021 bereit war.

18.05.2022

Landrat Schröder: Isolation verkürzt – PCR-Test nicht mehr zwingend

 

Im Landkreis Mansfeld-Südharz gilt seit heute eine neue Allgemeinverfügung zur Quarantäne für positiv auf das Coronavirus getestete Personen.

Landrat André Schröder erklärte dazu: „Die Isolationszeit wird weiter verkürzt, so dass Betroffene nur noch 5 Tage in Quarantäne müssen, wenn sie positiv getestet wurden. Dieser Testnachweis kann jetzt auch mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum oder in der Apotheke erbracht werden. Ein PCR-Test ist daher nicht mehr zwingend notwendig.“

Die Quarantäne endet jetzt auch ohne einen abschließenden Test. Es wird aber empfohlen, dass sich die Betroffenen weiter selbst testen. Das gilt nicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Pflegeeinrichtungen u. ä. Sie müssen 48 Stunden lang symptomfrei sein und benötigen nach den 5 Tagen Quarantäne einen negativen Test.

Mit der neuen Allgemeinverfügung fällt jetzt auch die Meldung der Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt weg“, erläuterte Landrat Schröder weiter. „Die Kontaktpersonen sind zwar noch zu informieren, wenn man selbst positiv getestet wurde, sie müssen aber nicht mehr in Quarantäne.“ Auch hier gilt aber die Empfehlung, dass sich die Betroffenen regelmäßig selbst testen und ihre eigenen Kontakte reduzieren. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Pflegeeinrichtungen u. ä. ist die tägliche Testung aber Pflicht. „Die gesamten Neuerungen gelten auch für die Personen, die sich aktuell bereits in Quarantäne befinden“, sagte Landrat Schröder.

Die neue Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 03. Juni 2022 und ist auf der Internetseite des Landkreises Mansfeld-Südharz im Bereich „Corona-Pandemie“ veröffentlicht.

10.05.2022

Neue Gebührenordnung für Kreismusikschule

Landrat Schröder: Klare Perspektive und neues Schnupperangebot

 

Ab dem kommenden Schuljahr gilt in der Kreismusikschule Mansfeld-Südharz eine neue Gebührenordnung. Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am Mittwoch dem Vorschlag der Kreisverwaltung zugestimmt.

Die neue Gebührenordnung sichert die notwendige Balance aus Angeboten und Einnahmen“, erklärte Landrat André Schröder. „Ziel ist es, die Qualität dieser führenden kulturellen Institution dauerhaft zu sichern und mit einer moderaten Gebührenanpassung die Belastung der Musikschüler in Grenzen zu halten.“

Bis zum Schuljahr 2026/ 2027 steigen die Gebühren schrittweise, so dass nach 5 Jahren eine Erhöhung um rund 35 Prozent erreicht ist. So zahlt beispielsweise ein Erwachsener im Einzelunterricht Gitarre (22,5 Minuten) 24 Euro pro Jahr (2 Euro pro Monat) mehr.

Mit der neuen Gebührenordnung bleiben sämtliche Angebote der Kreismusikschule erhalten, gleichzeitig gibt es ein neues Schnupperangebot. Künftig können Gutscheine für 5 oder 11 Musikschulstunden gekauft werden. Damit wird Interessierten die Möglichkeit geboten, sich an einem Instrument oder auch im Gesang oder Ballett auszuprobieren.

Mit den neuen Gebühren kommt der Landkreis auch seiner Verpflichtung nach, die Vorgaben des Kreistages zum Konsolidierungskonzept umzusetzen“, erläuterte Landrat Schröder weiter. „Gleichwohl bleibt der soziale Einstieg in die musikalische Ausbildung ein wichtiger Aspekt, denn mit der neuen Gebührenordnung sind auch weiterhin Sozialermäßigungen und Rabatte möglich. Ich freue mich, dass der Kreistag unserem Konzept zur Qualitätssicherung zugestimmt hat. Unsere Kreismusikschule ist auch in Zukunft jeden Cent wert!“

 

21.04.2022

Nutzung kreiseigener Sportstätten:

Landrat Schröder: Keine Einschränkungen mehr für Vereine!

 

Seit April gibt es für Sportvereine keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr. Entsprechend hat auch der Landkreis Mansfeld-Südharz das Betreiberkonzept für die kreiseigenen Turnhallen und Sportanlagen aufgehoben.

 

Die Vereine im Landkreis können unsere Sportstätten jetzt wieder ohne Einschränkungen nutzen“, sagte Landrat André Schröder. „Das bedeutet, dass die Vereine auch keinen gesonderten Antrag mehr stellen müssen, wenn sie eine unserer Sportanlagen oder Hallen nutzen wollen. Es gelten wieder die üblichen Nutzungsvereinbarungen.“

 

Mit Beginn der Corona-Pandemie hatte es im Rahmen der jeweiligen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt Einschränkungen für den Sportbetrieb gegeben. Das hatte sich auch auf die Nutzung der kreiseigenen Sportstätten durch die Vereine ausgewirkt. Mit Aufhebung der Einschränkungen durch das Land gehören Zugangsbeschränkungen, Hygieneauflagen und eingeschränkte Nutzungszeiten nun der Vergangenheit an.

 

20.04.2022