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2022

Landrat Schröder dankt Einsatzkräften und kündigt Auswertung des Einsatzes an

 

Der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz, André Schröder, hat sich persönlich vor Ort bei den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren für ihren Einsatz bei der Bewältigung des Waldbrandes im Südharz am Auerberg ausdrücklich bedankt.

Das Zusammenspiel zwischen Einsatzleitung und den Feuerwehren aus dem Landkreis und den Nachbarkreisen war vorbildlich. Auch die Gemeinde Südharz, die ortsansässige Agrargenossenschaft sowie Unternehmen und Vereinsmitglieder aus Schwenda haben tatkräftig mitgeholfen und die Einsatzkräfte vor Ort unterstützt“, sagte Landrat Schröder.

 

Gleichzeitig kündigt der Landrat eine Auswertung des Einsatzes an, um Rückschlüsse für die künftige Brandbekämpfung zu ziehen. Vor allem bei der Bereitstellung von Löschwasser solle eine Auswertung erfolgen.

Ich erwarte für die kommenden Jahre vergleichbare Einsatzlagen. Plänen aus dem Landkreis Harz zur Nutzung eines eigenen Löschflugzeuges stehe ich offen gegenüber. Sollten sich mehrere Landkreise die Vorhaltungskosten fair aufteilen, bestünde in Zukunft die Möglichkeit, schneller auch in unwegsamen Gelände Brände zu bekämpfen“, sagte Schröder.

 

Der Waldbrand war am Samstagnachmittag ausgebrochen, insgesamt waren rund 400 Kameradinnen und Kameraden im Einsatz. Bereits am Samstagabend war das Feuer unter Kontrolle, am Sonntag gab es Restlöscharbeiten und weitere Maßnahmen, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern.

05.09.2022

Der Landkreis Mansfeld-Südharz mit all seinen Städten und Gemeinden beobachtet mit größter Sorge die dramatischen Preisentwicklungen in der Gas- und Stromversorgung. Mit Nachdruck unterstützen wir das Positionspapier zu den „haushaltswirtschaftlichen Erleichterungen für die Kommunen“, das die Kommunalen Spitzenverbände in Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Verband der Wohnungswirtschaft formuliert haben.

Mansfeld-Südharz zeichnet sich durch eine robuste, diversifizierte Wirtschaftsstruktur aus, in dem Handwerk und Mittelstand verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Tausende Arbeitsplätze und mühsam aufgebaute Unternehmensstandorte stehen auf dem Spiel! Angesichts der Notfallplanung der Bundesnetzagentur und drohender Einschränkungen in der Verfügbarkeit von Energie, fordern wir ein Mitspracherecht der Landespolitik und damit auch die verpflichtende Einbeziehung der Interessen unserer Region.

Wesentlich für die Erfüllung Ihrer Daseinsversorge für alle Bürgerinnen und Bürger sind Verfahrenserleichterungen und befristete Freistellungen von haushaltsrechtlichen Verpflichtungen. Dazu gehört die Aussetzung von der Umsetzungspflicht eigener Haushaltskonsolidierungskonzepte und die Anerkennung steigender Energiepreise als unabweisbare Aufwendungen. Für einen begrenzten Zeitraum muss die Genehmigungspflicht bei der Überschreitung des Höchstbetrages bei Liquiditätskrediten ausgesetzt werden.

Auch die Kommunen in Mansfeld-Südharz erwarten zu Recht eine Flexibilisierung des kommunalen Wirtschaftsrechtes, um sich zukünftig durch die Nutzung regionaler und erneuerbarer Energiequellen unabhängiger von Krisen zu machen. Erzeugung, Speicherung und Einspeisung von Energie muss im eigenen Gemeindegebiet ohne Wenn und Aber zulässig sein. Die Erzielung von Gewinnen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sehen wir dabei vom öffentlichen Zweck gedeckt. Wenn der Wirtschaftlichkeitsnachweis gelingt, müssen kommunale Investitionen in erneuerbare Energien auch über zusätzliche Kredite finanzierbar sein.

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Kommunale Unternehmen, wie zum Beispiel die Stadtwerke, sind de facto Träger der Daseinsvorsorge und dürfen nicht insolvent werden. Kredite für diese Unternehmen und deren Besicherung durch die kommunalen Eigentümer müssen einfacher genehmigungsfähig werden. Auch die Gewährung von Zuschüssen darf in besonderen Fällen nicht ausgeschlossen sein.

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Analog zu den geschaffenen Sondervermögen auf Bundes- und Landesebene in der Zeit der Pandemie, sollten die gesamten, sich aus dieser Energiekrise ergebenden Aufwendungen und Erträge, in einer Sonderrechnung zu buchen sein. Für einen begrenzten Zeitraum können so die Lasten offen, übersichtlich und unter besonderen haushaltsrechtlichen Regelarien zusammengefasst werden.

Die hauptamtlichen Bürgermeister der Städte und Gemeinden Mansfeld-Südharz

und der Landrat

01.09.2022

Freibadabschluss mit „4. Hettstedter Hundebadetag“ am 10. September

 

Am Mittwoch, den 31.08.2022, wird die Saison im Hettstedter Freibad um 19 Uhr für den regulären Badebetrieb beendet. Wie bereits in den vergangenen Jahren wartet dann noch ein Highlight im Freibad: Der 4. Hettstedter Hundebadetag am Samstag, den 10.09.2021 von 11 Uhr bis 16 Uhr.

 

Damit der 4. Hettstedter Hundebadetag ein Vergnügen für Herrchen, Frauchen und Vierbeiner wird, sollten die Hundehalter folgende Dinge beachten:

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Jeder Hundehalter ist für seinen Hund voll verantwortlich.

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Es liegt im Ermessen jedes einzelnen Hundehalters, ob von seinem Hund eine Gefährdung für Dritte ausgeht. Sozial unverträgliche Hunde sollten der Veranstaltung fernbleiben.

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Aus Sicherheitsgründen ist für die Hunde das Tragen eines Brustgeschirrs empfohlen (oder zumindest eines Halsbandes) samt Hundemarke.

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Zum Hundebadetag befindet sich kein Chlor mehr im Wasser. Das Freibadgelände ist vollumfänglich eingezäunt.

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Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot: Jeder Hundehalter hat sich an die Regeln zu halten und die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners sofort zu entfernen. Gäste oder andere Hunde sollen sich durch das Verhalten eines Hundes nicht gestört oder bedrängt fühlen.

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Als Eintritt ist pro Hund ein Beitrag von 3,00 € an der Kasse des Freibades zu entrichten. „Menschliche“ Begleiter müssen keinen Eintritt zahlen.

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Für das Hundebaden steht das Freizeitbecken des Freibades zur Verfügung.

 

Wichtig ist in diesem Jahr, dass die Hundebesitzer auch an die geltenden Hygienebestimmungen zur Eindämmung des Corona-Virus denken, d. h. insbesondere auch die Abstände zu anderen Gästen an diesem Tag einzuhalten. Zum Hundebadetag wird auch das Kiosk im Freibad geöffnet sein, sodass alle Gäste beispielsweise einen Mittagssnack oder einen Imbiss zur Kaffeezeit erwerben können.

 

Für die restlichen Badetage bis zum 31. August gilt, dass bei schlechtem Wetter das Bad an diesen Tagen auch vorzeitig schließen kann.

30.08.2022

Landrat André Schröder und Dr. Bernd Hübenthal, stellv. Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung des Landes Sachsen-Anhalt (KZV LSA), gaben heute, 18.08.2022, den offiziellen Startschuss für die gemeinsame Förderung einer zukunftsfähigen zahnärztlichen Versorgung im Landkreis. Gefördert werden sollen Studierende, die nach Abschluss ihres Studiums vertragszahnärztlich oder als angestellter Zahnarzt oder Zahnärztin in Mansfeld-Südharz tätig werden möchten.

 

Anlässlich der heutigen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung betonte Schröder: „Wir wollen mit der Vereinbarung vorausschauend handeln und bereits jetzt einer drohenden Unterversorgung mit Zahnärzten in den kommenden Jahren vorbeugen. Bei der kreiseigenen Unterstützung eines Studiums macht angesichts der Ausbildungszeiten nur frühzeitiges Agieren Sinn.“

 

Die im Versorgungsatlas 2030 dargestellte Analyse der zahnärztlichen Versorgung hat vielen Kommunalpolitikern die Augen geöffnet. Erfreulicherweise haben sich bereits verschiedene Wege der Zusammenarbeit aufgetan und wir sind optimistisch, dass diese Beispiele landesweit Schule machen werden“, sagte Dr. Bernd Hübenthal im Rahmen der Veranstaltung.

 

Die neue Kooperation sieht die Förderung von Zahnmedizin-Studierenden an Universitäten in Deutschland oder an der Universität Pécs in Ungarn vor. Mit Unterstützung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV LSA) fördert der Landkreis ab 2023 pro Jahrgang maximal einen Studierenden oder eine Studierende.

24.08.2022

Haldenbesteigung „Hohe Linde“ am 28. August 2022

 

Am 28. August 2022 von 10.00 bis 16.00 Uhr kann die Halde Hohe Linde wieder bestiegen werden!

 

Im August 2019 war es letztmalig möglich, die Abraumhalde des ehemaligen Thomas-Münzer-Schachtes zu erklimmen und den grandiosen Panoramablick über die Berg- und Rosenstadt Sangerhausen, den Südharz, den Kyffhäuser und die Goldene Aue zu genießen.

 

Der Aufstieg auf den 144 m hohen Gipfel des heutigen Industriedenkmals ist und bleibt ein unvergessliches Erlebnis. Ganz oben erhalten die „Haldenbezwinger“ den begehrten Stempel in ihren Haldenpass.
Erstmals kann
vor dem Aufstieg zur Hohen Linde der neue Gipfelpass für die Stempel der Mansfelder Halden erworben werden. Die umfangreiche bebilderte Broschüre enthält eine Fülle an Informationen über die Entstehung der Halden in der Mansfelder Mulde und im Sangerhäuser Revier.

 

Erwachsene zahlen einen Unkostenbeitrag von 3,00 € pro Person. Kinder ab 6 Jahre dürfen in Begleitung Erwachsener die Halde „Hohe Linde“ zum Preis von 1,00 € erklimmen.

 

Festes Schuhwerk ist zwingend erforderlich, Kopfbedeckung und Sonnenschutz sind zu empfehlen.

 

Für das leibliche Wohl und die musikalische Unterhaltung ist gesorgt.

 

Anfahrtsmöglichkeit: über Lengefeld (Parken am Sportplatz und weiter zu Fuß).

 

 

17.08.2022