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2022

Vollsperrung der Landesstraßen L 151 und L 230

 

Ab dem kommenden Montag, 24.10.2022, ist die Landesstraße L 151 bei Eisleben voll gesperrt. Zwischen der Auffahrt zur B 180 (Gerbstedter Chaussee) und der Kreuzung Volkstedt/ Oberrißdorf wird ein Kinderfilm gedreht. Die Dreharbeiten sollen am Montag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr dauern.

Die Umleitung erfolgt über die L 160 und durch Volkstedt.

 

Ebenfalls voll gesperrt ist ab Montag (24.10.2022) die Ortsdurchfahrt Grillenberg. Hier werden Schachtabdeckungen angehoben und die Fahrbahn saniert. Zudem werden die Zählschleifen, die in die Harzstraße eingelassen sind, um Fahrzeuge zu zählen, repariert. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis zum 04.11.2022. Eine Umleitung erfolgt über die B 242 (Mansfeld) und die B 86 (Annarode).

 

In beiden Fällen ist die Durchfahrt für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes gewährleistet.

 

20.10.2022

Neue Corona-Allgemeinverfügung ersetzt Quarantänebescheide

 

Die steigenden Corona-Infektionszahlen im Landkreis Mansfeld-Südharz machen eine erneute Allgemeinverfügung notwendig, durch die bei einer Infektion umgehend eine Quarantäne angeordnet wird. Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz in MSH bei 1.005,9 (Stand 12.10.2022).

Durch die Allgemeinverfügung, die am 13.10.2022 in Kraft tritt, wird daher automatisch eine Quarantäne angeordnet, wenn die Infektion durch einen zertifizierten Schnelltest oder einen PCR-Test bestätigt ist. Einzelne Quarantänebescheide werden somit grundsätzlich nicht mehr verschickt. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass im Falle eines positiven Schnelltests ein PCR-Test gemacht werden sollte, da das Testergebnis Grundlage für den Genesenennachweis ist und der positive PCR-Test auch als Bestätigung beim Arbeitgeber für den Verdienstausfall gilt.

Wer positiv getestet wurde, muss sich umgehend für 5 Tage in Quarantäne begeben. Sollte nach dieser Zeit ein Test erneut positiv sein, empfiehlt das Gesundheitsamt dringend, weiterhin in Quarantäne zu bleiben, bis das Testergebnis negativ ist. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt auch eine Quarantäne-Dauer von 5 Tagen. Betroffene dürfen hier aber erst wieder arbeiten, wenn sie vorher mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und sich am 5. Tag der Quarantäne mittels negativem zertifizierten Schnelltest oder PCR-Test freigetestet haben.

Kontaktpersonen unterliegen nicht der Quarantäne-Pflicht, sollten aber dennoch ihre Kontakte soweit es geht einschränken und sich regelmäßig selbst testen.

Die gesamte Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Corona-Allgemeinverfügungen) veröffentlicht. Sie gilt zunächst bis zum 10.12.2022.

12.10.2022

Landkreis finanziert erstmalig Mediziner aus eigener Richtlinie

 

Eine Ärztin in Weiterbildung, die sich im Landkreis ab 2026 als Hausärztin betätigen will, und ein Arzt, der in einer Gemeinschaftspraxis in der Lutherstadt Eisleben eine neue Anstellung findet, sind die ersten geförderten Mediziner der kreiseigenen Richtlinien zur Förderung von Medizin- und Zahnmedizinstudenten sowie Ärzten/ Zahnärzten in Weiterbildung und zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im Landkreis Mansfeld-Südharz.

 

Ich freue mich über die ersten zählbaren Ergebnisse und hoffe, dass wir unsere kreiseigenen Instrumente noch stärker nutzen können, um die medizinische Versorgung im Landkreis zu verbessern“, erklärte Landrat André Schröder.

 

In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Anträge, die jedoch nicht gefördert werden konnten. In der Regel stand eine bereits in Anspruch genommene Förderung oder der fehlende Nachweis, in einem unterversorgten Bereich tätig zu sein, der Bewilligung von Zahlungen entgegen. Der Landkreis hat die Förderrichtlinie flexibilisiert und die Bewerbung der Förderinstrumente verstärkt.

 

Hintergrund:

Ärzte in Weiterbildung erhalten im Regelfall eine Summe von 200 Euro monatlich bis zur Aufnahme ihrer Tätigkeit im Landkreis. Für die Anstellung eines Hausarztes kann eine Gemeinschaftspraxis 10.000 Euro erhalten. Insgesamt stellt der Landkreis 150.000 Euro jährlich zur Verfügung, um Stipendien und Ansiedlungsprämien auszureichen.

 

16.09.2022

Unternehmen aus Barleben übernimmt Traditionsstrecke ab 2023

 

Ab dem kommenden Jahr betreibt die Cargo Logistik Rail Service GmbH aus Barleben die Strecke der „Wipperliese“ zwischen Klostermansfeld und Wippra. Das ist das Ergebnis des mehrmonatigen Ausschreibungsverfahrens.

 

Die gesetzlichen Fristen und allgemeinen Vorgaben zur Ausschreibung der touristischen Angebote auf der Strecke der Wipperliese wurden durch den Landkreis eingehalten“, erklärte Landrat André Schröder anlässlich der Zuschlagserteilung. „Der neue Dienstleister CLR-Service Barleben hat sich in einem Wettbewerbsverfahren als bester Anbieter durchgesetzt. Für die Erbringung der Beförderungsleistung durch ein neues Unternehmen sieht der Landkreis auch die Chance, neue Wege für die Kundenansprache zu gehen und die Attraktivität der Wipperliese zu erhöhen.“

 

Seit 2015 ist der Landkreis Mansfeld-Südharz Auftraggeber für den touristischen Gelegenheitsverkehr auf der Strecke zwischen Klostermansfeld und Wippra. Im Rahmen des nun abschließend entschiedenen Vergabeverfahrens für den Betrieb in den Jahren 2023 bis 2028 sind erstmals seitdem mehrere Angebote eingegangen, die der Landkreis gemeinsam mit der Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt (NASA GmbH) ausgewertet hat. Die NASA GmbH vertritt das Land Sachsen-Anhalt als Fördermittelgeber.

 

Der bisherige Betreiber, die Kreisbahn Mansfelder Land GmbH, hat in den vergangenen Jahren das Angebot der „Wipperliese“ ausgebaut, so dass der neue Betreiber ab dem kommenden Jahr auf die Aktivitäten aufbauen und das Angebot bedarfsgerecht weiterentwickeln kann.

 

 

13.09.2022

Auswirkungen Umstrukturierungen Kliniklandschaft:

Landkreis Mansfeld-Südharz und Helios-Kliniken reagieren auf Gutachten zum Rettungsdienst

Das durch den Landkreis beauftrage Gutachten zum Rettungsdienst wird am 13. September 2022 in der Sitzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Rettungsdienst erstmalig vorgestellt. Eine weitere Auswertung ist in der Sitzung des Rettungsdienstbereichsrates am 27. September 2022 und in den Gremien des Kreistages vorgesehen. „Damit setzt die Kreisverwaltung ihren Kurs der transparenten Kommunikation zum Thema gemeinsam mit Helios konsequent fort“, erklärte Landrat André Schröder.

 

Insgesamt verursacht die Umstrukturierung mit Clusterbildung in der Kliniklandschaft des Landkreises zwei zusätzliche Rettungswagen, die in Hettstedt und Eisleben werktags zum Einsatz kommen werden, sowie einen weiteren, der nachts zusätzlich auf der Rettungswache Hettstedt zur Verfügung steht.

Durch diese erweiterte Vorhaltung zur Absicherung der Hilfsfristen ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf von 12 Planstellen. Die Konkretisierung der Bedarfe erfolgt nun in Abstimmung mit den Kostenträgern. Die Rettungswagen können aus dem bestehenden Fahrzeugpool des Eigenbetriebes bereitgestellt werden. Die organisatorischen, technischen und personellen Anpassungen beginnen ab Januar 2023 und sollen möglichst zum 1. April 2023 abgeschlossen werden. Zur Erweiterung der Rettungswache Hettstedt wird bis zur Realisierung eines Neubaus im Rahmen des Förderprojektes REGENT eine Containerlösung vorbereitet.

 

Über die notwendige Änderung der Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan soll der Betriebsausschuss im November befinden.

13.09.2022