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2021

Aktuelle Hygienevorschriften im Theater Eisleben
Testpflicht besteht wieder, Maskenpflicht auf Laufwegen, Abstandsgebot, 2G-Regel

Was den Schutz der Mitarbeiter und Gäste im Theater Eisleben vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus betrifft, so gelten im Haus aktuell und bis auf weiteres die 3G-Regeln (geimpft, genesen, getestet), entsprechende Nachweise sind zu erbringen. Medizinische Masken können auf den Plätzen und während der Vorstellungen abgenommen werden, sind aber auf den Laufwegen im Haus verpflichtend, besonders an Abendkasse, Garderobe und Tresen ist auf Abstand zu achten. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können die Vorstellungen weiterhin ohne 3G-Nachweis besuchen.

Ausgenommen von der 3G-Regel sind bisher das Märchenballett „Cinderella“ am 11. Dezember 2021, das Gastspiel „Moving Shadows“ am 18. Dezember 2021, die Weihnachtsvorstellungen „Die Schneekönigin“ am 19. und 26. Dezember 2021 und das Silvesterkonzert um 16.00 Uhr im Großen Saal. Hier wird jeweils die 2G-Regel gelten, nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt.

 

Bereits erworbene Karten können ab sofort ohne zeitliche Frist an der Theaterkasse (Montag & Mittwoch 12.00–17.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag 10.00–13.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr, Freitag 10.00–14.00 Uhr) storniert und gegen einen Gutschein umgetauscht werden. Besucher werden gebeten, sich frühzeitig für Fragen, Informationen und Kartenreservierungen mit dem Besucherservice in Verbindung zu setzen. Für Rückfragen und für die Abwicklung stehen die Mitarbeiterinnen gern zur Verfügung (Tel: 03475/ 602070, E-Mail: kartenservice(at)theater-eisleben.de) .

09.11.2021

Zeitnahe Kontaktnachverfolgung muss sichergestellt werden

Die deutlich steigende Zahl von COVID-19-Fällen im Landkreis Mansfeld-Südharz macht eine Allgemeinverfügung zur Quarantäne notwendig. Um die Verbreitung des Virus‘ einzudämmen und eine zeitnahe Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu gewährleisten, müssen sich Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, ab morgen, 03.11.2021, unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Dies gilt für alle Personen, bei denen einen positives PCR-Testergebnis oder auch ein positiver Antigen-Schnelltest vorliegt. Die Quarantäne dauert 14 Tage. Wenn während dieser Zeit Symptome wie Fieber, trockener Husten oder Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns auftreten, muss sofort das Gesundheitsamt informiert werden (Telefonnummer 03464 – 535 4404 oder 03464 – 535 4428).

Betroffene müssen zudem umgehend selbständig ihre Kontaktpersonen informieren sowie diese dem Gesundheitsamt melden. Entsprechende Listen, in die die Daten eingetragen werden müssen, sind auf der Internetseite des Landkreises verfügbar.

Personen, die mit einem positiv Getesteten in einem Hausstand leben oder Kontakt hatten, haben sich ebenfalls sofort in eine 10tägige Quarantäne zu begeben. In dem Fall ist es aber möglich, sich am fünften Quarantäne-Tag frei zu testen, sofern keine COVID-19-typischen Symptome auftreten.

Geimpfte oder genesene Personen, die Kontaktpersonen sind, aber keine Symptome haben, müssen nicht in Quarantäne. Hier muss dem Gesundheitsamt der entsprechende Nachweis vorgelegt werden.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 01.12.2021 und ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Corona/ Allgemeinverfügungen) nachzulesen.

 

03.11.2021

+++ Aktuelle Entwicklungen im Landkreis +++ Impftermine vor Ort in der kommenden Woche +++

 

Aktuelle Entwicklungen im Landkreis

Mit Stand 29.10.2021, 08:52 Uhr, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises 24 weitere Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 122,7 und damit weiterhin leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Ungeachtet der aktuellen Inzidenzzahl bleibt es im Landkreis Mansfeld-Südharz bei der geltenden Verordnungslage.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut LAV insgesamt 7.056 Fälle von COVID-19 registriert. 229 Personen sind bislang im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

 

Impftermine in der Woche vom 01.-05.11.2021

In der kommenden Woche sind die mobilen Impfteams des Landkreises Mansfeld-Südharz an folgenden Orten:

 

Montag, 01. November 2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Impfkabine Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen


09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Kreisverwaltung, Lindenallee, Eisleben

 

Dienstag, 02. November 2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Impfkabine Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen




Mittwoch, 03. November 2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Impfkabine Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Kreismusikschule, Markt, Hettstedt

 

Donnerstag, 04. November 2021

11.00 Uhr bis 17.00 Uhr

REAL-Markt, Kämmritzer Weg, Hettstedt

 

Freitag, 05. November 2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Impfkabine Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

11.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Einkaufszentrum „3E“, Herner Straße, Eisleben

 

Geimpft werden die Impfstoffe von Johnson & Johnson und Biontech.

Corona-Schnelltests

Im Landkreis gibt es zahlreiche Testzentren für Corona-Schnelltests. Alle Standorte, Öffnungszeiten sowie Telefonnummern sind auf der Webseite des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/schnelltests-wo-gibt-es-diese.html veröffentlicht und werden laufend aktualisiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schnelltests seit dem 11.10.2021 generell kostenpflichtig sind. Von dieser Regelung ausgenommene Personengruppen sind auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html aufgeführt.

 

Nachweise für Genesene

Personen im Landkreis, die genesen sind, haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Nachweis beim Gesundheitsamt zu beantragen. Der Antrag soll per E-Mail an gesundheitsamt@lkmsh.de gestellt werden. Wichtig ist, dass in der E-Mail folgende Daten enthalten sind: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und der Zeitraum der Quarantäne. Durch das Gesundheitsamt wird dann der entsprechende Nachweis ausgestellt und per Post an die Antragsteller versandt.




Bürgertelefon

Das Bürgertelefon des Landkreises ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar. Die Kolleginnen und Kollegen sind unter der 03464 - 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zu erreichen. Das Bürgertelefon ist zudem auch per E-Mail unter buergertelefon@lkmsh.de kontaktierbar.

 

Fieberambulanz

Die Fieberambulanz befindet sich in der Arztpraxis von Dipl.-Med. Klaus-Ronald Wendt in der Kunstbergstraße 8a in Wolferode und ist montags, mittwochs und freitags von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Termine für einen Abstrich können während der Sprechzeiten der Arztpraxis Wendt unter 03475 – 630 318 vereinbart werden.

Gleichzeitig wird nach wie vor darauf hingewiesen, dass Patienten die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße nutzen. Das Parken in der Zufahrtsstraße zur Fieberambulanz muss unterbleiben, um die Anfahrt für Anwohner und auch Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

29.10.2021

Lockerungen bei der Testpflicht

Landrat Schröder: Landkreis ermöglicht weiterhin Erleichterungen

Aufgrund der nach wie vor niedrigen 7-Tages-Inzidenz der Coronavirus-Neuinfektionen (8,9 – Stand: 09.09.2021, 00.00 Uhr) verlängert der Landkreis Mansfeld-Südharz die Rechtsverordnung, die ein Abweichen von der Testpflicht erlaubt.
„Es ist wichtig, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis die aktuell größtmöglichen Freiheiten geben“, sagte Landrat André Schröder. „Wir haben derzeit eine der niedrigsten Inzidenzen deutschlandweit. Mit den Abweichungen von der Testpflicht soll dem auch Rechnung getragen werden.“
Keine Testpflicht gilt für folgende Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote:
- außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen
- Veranstaltungen von soziokulturellen Zentren, Bürgerhäusern, Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkten und Angeboten der Mehrgenerationshäuser
- Veranstaltungen von Kultureinrichtungen
- Spielhallen und Spielbanken, Wettannahmestellen, Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks, zoologische und botanische Gärten sowie ähnliche Freizeitangebote, Indoor-Spielplätze, Saunen und Dampfbäder
- Stadt- und Naturführungen
- in geschlossenen Räumen von Gaststätten
- beim Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen sowie privaten Sportanlagen


Grundlage zur Verlängerung der Rechtsverordnung bis vorerst 09.10.2021 ist die derzeit gültige 4. Änderung der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Der genaue Wortlaut der Rechtsverordnung ist im Internetangebot des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/corona-allgemeinverfuegungen-rechtsverordnungen nachzulesen.

13.09.2021

+++ Coronavirus: Aktuelle Entwicklungen +++ Drittimpfungen ab sofort möglich +++ Mobile Impftermine in der Woche vom 06.-10.09.2021 +++


Mit Stand 03.09.2021, 03:15 Uhr, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises 4 weitere Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei dem eine Person positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 12,7. Bislang haben 53,69 % der Bürgerinnen und Bürger in Mansfeld-Südharz bereits ihre Zweitimpfung erhalten.
Drittimpfungen ab sofort möglich
Ab sofort sind im Impfzenturm des Landkreises Drittimpfungen gegen das Coronavirus möglich. Das Impfzentrum in der Mammuthalle in Sangerhausen hat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Auf Basis des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz werden Drittimpfungen ausschließlich an folgende Personengruppen vergeben:
- Personen in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weitere Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie Personen ab 80 Jahren. Dabei muss die erste Impfserie 6 Monate zurückliegen. Die Art des Impfstoffes der Erst- und Folgeimpfung ist unerheblich.
- Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen (AstraZeneca zweifach oder Johnson & Johnson einfache Impfung) erhalten haben, bzw. nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Impfstoffe erhalten haben. Die erste Impfserie muss 6 Monate zurückliegen. Das Alter dieser Personengruppe ist dabei unerheblich.
Die Drittimpfungen werden mit dem Impfstoff des Herstellers BioNTech durchgeführt und sind daher nicht an den nachstehenden mobilen Impfterminen möglich.


Mobile Impftermine in der Woche vom 06.-10.09.2021
Montag, 06.09.2021
12.00-18.00 Uhr
Kaufland, Lutherstadt Eisleben
Dienstag, 07.09.2021
09.00-15.00 Uhr
McDonald’s, Lutherstadt Eisleben
Mittwoch, 08.09.2021
09.00-15.00 Uhr
Rosarium (Haupteingang), Sangerhausen
Donnerstag, 09.09.2021
10.00-13.00 Uhr
Naturresort Schindelbruch, Stolberg
Donnerstag, 09.09.2021
14.00-17.00 Uhr
Romantik Hotel FreiWerk, Stolberg
Freitag, 10.09.2021
10.00-13.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Röblingen am See
Freitag, 10.09.2021
14.00-17.00 Uhr
Parkplatz Seeterassen, Seeburg
Geimpft wird der Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson.


Bürgertelefon – Sprechzeiten
Das Bürgertelefon des Landkreises ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar. Die Kolleginnen und Kollegen sind unter der 03464 - 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zu erreichen. Das Bürgertelefon ist zudem auch per E-Mail unter buergertelefon@lkmsh.de kontaktierbar.

03.09.2021